§ 41a ASVG, §§ 86 ff EStG, § 14 KommStG - Das BMF hat jetzt im Einvernehmen mit dem HVSVT für die Vorbereitung, die Durchführung sowie für die Nachbearbeitung der GPLA einheitliche Richtlinien erstellt, an denen sich sowohl die Prüforgane und deren Dienstvorgesetzte als auch die präsumtiven Kunden (Dienstgeber, bevollmächtigte Wirtschaftstreuhänder etc) orientieren können. Hiezu wurden die bisher geltenden Prüfungsanweisungen - für die Lohnsteuerprüfung ist dies die „Dienstanweisung für die Betriebsprüfung (DBP)“ iVm der „Dienstanweisung Lohnsteuerprüfung (DLO II)“, für die Sozialversicherungsprüfung sind dies die „SV-Prüfrichtlinien (SVPrfRL)“ - in Richtlinien für die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA-RL) zusammengeführt. Homepage des BMF 21.02.2005.