Erhöhung der Sozialhilferichtsätze für die Steiermark ab 1. 1. 2005. Der monatliche Richtsatz beträgt für alleinstehend Unterstützte € 486,-, für Hauptunterstützte oder Unterstützte in Haushaltsgemeinschaft € 444,-, für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 296,- und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 150,-. Verordnung der Stmk Landesregierung vom 17. 1. 2005; Grazer Zeitung 2005/25.