§ 44, § 49 ASVG - Wird ein Dienstnehmer nur zu einem geringen Teil mit Geld und überwiegend durch das Bereitstellen einer Dienstwohnung entlohnt, setzt sich die allgemeine Beitragsgrundlage selbst dann, wenn der nach § 50 ASVG errechnete Wert des Sachbezuges deutlich über dem kollektivvertraglich zu gewährenden Lohn liegt, aus dem kollektivvertraglichen Mindestlohn und dem Sachbezug zusammen.
VwGH 17.11.2004, 2002/08/0089