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Berechnung der Mindestbeschäftigungsdauer für Invaliditätspension

SozialversicherungARD 5564/6/2005 Heft 5564 v. 4.2.2005

§ 255 Abs 4 ASVG - Bei Prüfung der für den Anspruch auf Invaliditätspension relevanten Frage, ob eine Tätigkeit mindestens 120 Kalendermonate hindurch ausgeübt wurde, sind kurz dauernde Unterbrechungen einer Tätigkeit - bedingt etwa durch Urlaub oder einen kurzfristigen Krankenstand - zu vernachlässigen.

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