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Zur Zulässigkeit einer Eventualkündigung und deren Anfechtung

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5564/4/2005 Heft 5564 v. 4.2.2005

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 13.10.2004, 9 ObA 89/04h, ARD 5564/2/2005

Rechtssatz des OGH

Auch für den Fall der Anfechtung einer Eventualkündigung während eines bereits laufenden Kündigungsanfechtungsverfahrens ist die einwöchige Kündigungsanfechtungsfrist (im betriebsratslosen Betrieb gemäß § 107 ArbVG ) einzuhalten. Eine Klageausdehnung mit vorbereitendem Schriftsatz, der erst am 14. Tag nach der Kündigung zur Post gegeben wurde, ist verspätet . Die zweite Anfechtungsklage ist daher wegen Verspätung zurückzuweisen.

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