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Sozialhilferichtsätze 2005 - Burgendland

Neue VorschriftenARD 5563/7/2005 Heft 5563 v. 1.2.2005

Verordnung der Bgld Landesregierung, mit der ua die Sozialhilferichtsätze ab 1. 1. 2005 neu festgesetzt werden. Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinstehende € 414,10, für unterhaltspflichtige Hauptunterstützte € 342,70, für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 250,- und für unterhaltsberechtigte Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 122,70. LGBl für das Burgenland 2005/2, 2. Stück, ausgegeben am 21.01.2005.

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