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Ausländerbeschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft

Neue VorschriftenARD 5561/1/2005 Heft 5561 v. 25.1.2005

Verordnung des BMWA für diebefristete BeschäftigungvonAusländernin derLand- und Forstwirtschaftbetreffend Festlegung eines Kontingents in Höhe von bundesweit insgesamt 4.960; die Beschäftigungsbewilligungen dürfen 6 Monate nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 12. 2005 enden. BGBlII 2005/14, ausgegeben am 18.01.2005.

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