Verordnung des BMWA für diebefristete BeschäftigungvonAusländernin derLand- und Forstwirtschaftbetreffend Festlegung eines Kontingents in Höhe von bundesweit insgesamt 4.960; die Beschäftigungsbewilligungen dürfen 6 Monate nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 12. 2005 enden. BGBlII 2005/14, ausgegeben am 18.01.2005.