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Schulgeld auch für Kinder mit französischer Muttersprache keine außergewöhnliche Belastung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5558/19/2005 Heft 5558 v. 14.1.2005

§ 34 Abs 7 Z 1 und Z 4 EStG - Eine Mutter kann das Schulgeld ihrer beiden Töchter für den Besuch des Lycée Francais auch dann nicht (mangels Zwangsläufigkeit) als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn die Muttersprache ihrer beiden Töchter französisch ist, diese den ersten Teil ihrer Jugendzeit in Frankreich verbracht und dort die französische Volksschule besucht haben und ein Schulwechsel aufgrund eines bei der Mutter festgestellten Krebsleidens zusätzlich mit Belastungen verbunden wäre. VwGH 29.09.2004, 99/13/0182. (Beschwerde abgewiesen)

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