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Arbeitnehmerschutz - Eisenbahnen

Neue VorschriftenARD 5557/2/2005 Heft 5557 v. 11.1.2005

Änderung der Verordnung über den Schutz von ArbeitnehmerInnen im Bereich von Gleisen (Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung - EisbAV) va durch Einfügung eines 6. Abschnitts betreffend Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsmittel und eines 7. Abschnitts betreffend die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln. Verordnung des BMVIT; BGBl II 2004/505, ausgegeben am 21.12.2004.

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