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Erreichen des Regelpensionsalters kein Kündigungsgrund

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5557/15/2005 Heft 5557 v. 11.1.2005

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 20.10.2004, 8 ObA 53/04h, ARD 5557/13/2005

Rechtssatz des OGH

Das Erreichen des Regelpensionsalters (von 65 bzw 60 Jahren) allein schließt die Sozialwidrigkeit einer Kündigung nicht aus , wenn durch einen atypischen Versicherungsverlauf (wenig Versicherungszeiten infolge langen Studiums und Kinderbetreuung) die Höchstpension nicht erreicht wird und dadurch eine überdurchschnittliche Einkommensverminderung eintritt.

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