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Änderung des AMPFG - BGBl

Neue VorschriftenARD 5556/2/2005 Heft 5556 v. 5.1.2005

Bislang bestand die Verpflichtung des Dienstgebers zur Entrichtung eines Malus bei Freisetzung eines über 50-jährigen Dienstnehmers nicht, wenn der Dienstnehmer zum Zeitpunkt der Auflösung des Dienstverhältnisses das frühestmögliche Pensionsanfallsalter erreicht hat.

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