§ 3, § 28 AuslBG - Ein Kontrollsystem, das nicht in der Lage ist, in einem Kleinbetrieb - im vorliegenden Fall beschäftigte der Arbeitgeber zum Tatzeitraum „ungefähr 12 Mitarbeiter“ - in effizienter Weise eine bereits zwei Tage andauernde Beschäftigung eines Ausländers ohne die erforderlichen arbeitsmarktrechtlichen Papiere auf einer Baustelle der Gesellschaft zu erkennen und zu verhindern, muss als ungeeignet angesehen werden, die Einhaltung der Bestimmungen des AuslBG zu gewährleisten. VwGH 15.09.2004, 2004/09/0018. (Beschwerde abgewiesen)