vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Höhe der Selbstbehalte in der Krankenversicherung 2005

SozialversicherungARD 5555/9/2004 Heft 5555 v. 29.12.2004

Krankenscheingebühr (§ 135 Abs 3 ASVG)

3,63

Behandlungsbeitrag (§ 80 Abs 2 BSVG)

7,30

Rezeptgebühr (§ 136 Abs 3 ASVG)

4,45

Grenzbetrag für die Befreiung von der Rezeptgebühr und der Krankenscheingebühr auf Antrag, monatlich

  

-

für Alleinstehende

662,99

-

für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.030,23

bei überdurchschnittlichen Ausgaben aufgrund von Leiden und Gebrechen

  

-

für Alleinstehende

762,44

-

für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.184,76

zusätzlich für jedes Kind

70,56

Selbstbehalt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln (§ 137 Abs 2 ASVG)

10 % der Kosten, mindestens

24,20

bei Sehbehelfen: 10 % der Kosten, mindestens

72,60

Zuzahlung zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten pro Verpflegungstag (§ 154a Abs 7 und § 155 Abs 3 ASVG)

  

-

Maßnahmen der Rehabilitation

6,33

-

Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge:

  
 

monatliches Bruttoeinkommen

  
 

- zwischen € 663,- und € 1.244,37

6,33

 

- zwischen € 1.244,38 und € 1.825,76

11,19

 

- über € 1.825,76

16,11

Grenzbetrag für die Befreiung von Zuzahlungen:

  

monatliches Bruttoeinkommen

662,99

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte