Mit dem Steuerreformgesetz 2005, ARD 5502/1/2004, wird großteils ab 2005 die zweite Etappe der im Regierungsprogramm vorgesehenen umfassenden Steuerreform umgesetzt. Aber auch viele abgabenrechtliche Bestimmungen des AbgÄG 2004, ARD 5533/1/2004 (ME), ARD 5545/2/2004 (RV) und ARD 5553/6/2004 (NR-Beschluss), sind ab 1. 1. 2005 anzuwenden.