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Festsetzung des IESG-Zuschlags für 2005

Neue VorschriftenARD 5555/2/2004 Heft 5555 v. 29.12.2004

Verordnung des BMWA, mit der der Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) für das Jahr 2005 - unverändert mit 0,7 % - festgesetzt wird. BGBl II 2004/503, ausgegeben am 21. 12. 2004.

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