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Vorsteuerabzug bei Gebäuden nur noch bei unternehmerischer Nutzung von zumindest 10 %

Lohnsteuer und AbgabenARD 5555/11/2004 Heft 5555 v. 29.12.2004

Im Zuge der im NR und BR beschlossenen Änderung des § 12 Abs 2 Z 1 UStG durch das AbgÄG 2004 (Kundmachung im BGBl bleibt abzuwarten) hatte Österreich den EU-Rat um die Ermächtigung angesucht, sämtliche Vorsteuern vom Vorsteuerabzug auszuschließen, wenn die Lieferungen, sonstigen Leistungen und Einfuhren nicht mindestens 10 % unternehmerischen Zwecken dienen. Die bisherige Ausnahme für Lieferungen und sonstige Leistungen in Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden soll entfallen (vgl ARD 5533/1/2004).

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