ESt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 18.11.2004
Sachverhalt:
Rz 2255 EStR sieht für die Bewertung von unfertigen Erzeugnissen und noch nicht abrechenbaren Leistungen eine retrograde Bewertung vor. Ausgangspunkt für die Bewertung sind die progressiv ermittelten Herstellungskosten. Diesem Wert ist ein Kontrollwert gegenüberzustellen, der dem voraussichtlichen Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie der noch anfallenden Herstellungskosten entspricht (retrograde Bewertung).