vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Retrograde verlustfreie Bewertung fertiger und unfertiger Erzeugnisse sowie noch nicht abrechenbarer Leistungen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5552/26/2004 Heft 5552 v. 14.12.2004

ESt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 18.11.2004

Sachverhalt:

Rz 2255 EStR sieht für die Bewertung von unfertigen Erzeugnissen und noch nicht abrechenbaren Leistungen eine retrograde Bewertung vor. Ausgangspunkt für die Bewertung sind die progressiv ermittelten Herstellungskosten. Diesem Wert ist ein Kontrollwert gegenüberzustellen, der dem voraussichtlichen Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie der noch anfallenden Herstellungskosten entspricht (retrograde Bewertung).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte