§ 471, § 974 ABGB - Entspricht die Überlassung eines Fahrzeugs an eine Arbeitnehmerin nicht einer Verpflichtung aus dem Dienstverhältnis und konnte die Arbeitnehmerin das Kfz unentgeltlich benutzen, kommt als Rechtsgrundlage für die Gebrauchsüberlassung ein Prekarium nach § 974 ABGB in Betracht. Nach dieser Bestimmung entsteht kein „wahrer Vertrag“, sondern ein unverbindliches Bittleihen (Prekarium), wenn weder die Dauer, noch die Absicht des Gebrauches bestimmt wurde. Auch das Prekarium ist - unbeschadet der etwas missverständlichen Diktion des § 974 ABGB - ein zweiseitiges Rechtsgeschäft.