§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG - Dass der Mittelpunkt einer Lehrtätigkeit nicht in dem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer, sondern an jenem Ort gelegen ist, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt, hat der VwGH in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl VwGH 29.01.2003, 99/13/0076, 0077, ARD 5410/19/2003, mit weiteren Nachweisen).