Beschluss Nr 197 der Verwaltungskommission der EU für die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 23. 3. 2004 zu den Übergangszeiten für die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte gemäß Art 5 des Beschlusses Nr 191 (vgl dazu ARD 5450/16/2003). Neben einigen anderen EU-Staaten (Italien, Niederlande, Portugal und Großbritannien) wird auch Österreich eine entsprechende Übergangszeit eingeräumt, und zwar bis 31. 12. 2005. ABl L 343 vom 19.11.2004 S 28.