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Übergangszeit für die Europäische Krankenversicherungskarte

Neue VorschriftenARD 5549/1/2004 Heft 5549 v. 30.11.2004

Beschluss Nr 197 der Verwaltungskommission der EU für die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 23. 3. 2004 zu den Übergangszeiten für die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte gemäß Art 5 des Beschlusses Nr 191 (vgl dazu ARD 5450/16/2003). Neben einigen anderen EU-Staaten (Italien, Niederlande, Portugal und Großbritannien) wird auch Österreich eine entsprechende Übergangszeit eingeräumt, und zwar bis 31. 12. 2005. ABl L 343 vom 19.11.2004 S 28.

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