USt-Protokoll 2004, BMF 06.10.2004, 01 0219/38-IV/9/04
Eine deutsche KG vermietet ein Bürohaus in Wien.
Findet die Regelung des § 19 Abs 1 zweiter Satz UStG Anwendung und kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf die Mieter (Unternehmer) bzw haftet die deutsche KG für die übergegangene Steuerschuld?