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Nichtige Überstundenregelung in KV - Klarstellung der NÖ GKK

SozialversicherungARD 5546/14/2004 Heft 5546 v. 19.11.2004

DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 11/2004

Mit Erkenntnis VwGH 17.03.2004, 2000/08/0220, ARD 5501/8/2004, wurde ausgesprochen, dass der Ausschluss von Zulagen und Zuschlägen bei der Berechnung des Überstundenzuschlages im KV für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe als ein Verstoß gegen § 10 Abs 3 AZG zu qualifizieren ist; die entsprechende Bestimmung des KV-eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe ist somit nichtig.

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