DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 11/2004
Beispiel: Ein Dienstnehmer nimmt während seines karenzierten Arbeitsverhältnisses beim selben Dienstgeber eine geringfügige Beschäftigung auf. Das erste (nunmehr karenzierte) Dienstverhältnis wurde vor dem 1. 1. 2003 begonnen, die geringfügige Tätigkeit erst danach. Welche Folgen ergeben sich daraus im Zusammenhang mit der Abfertigung?