LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19. 10. 2004
Laut Rechtsprechung des OGH (Urteil vom 14.03.2001, 9 ObA 310/00d, ARD 5219/12/2001) verlassen Reisende oder Vertreter den Dienstort nicht nur vorübergehend, sondern ständig. Wenn der Dienstreisebegriff auf das vorübergehende Verlassen des Dienstortes abstellt, liegt demnach für Reisende überhaupt keine Dienstreise vor.