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Dienstreisebegriff für Reisende und Vertreter - vorübergehendes Verlassen des Dienstortes

Lohnsteuer und AbgabenARD 5543/23/2004 Heft 5543 v. 9.11.2004

LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19. 10. 2004

Laut Rechtsprechung des OGH (Urteil vom 14.03.2001, 9 ObA 310/00d, ARD 5219/12/2001) verlassen Reisende oder Vertreter den Dienstort nicht nur vorübergehend, sondern ständig. Wenn der Dienstreisebegriff auf das vorübergehende Verlassen des Dienstortes abstellt, liegt demnach für Reisende überhaupt keine Dienstreise vor.

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