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Familienheimfahrten von Gastarbeitern mit volljährigen Kindern

Lohnsteuer und AbgabenARD 5543/21/2004 Heft 5543 v. 9.11.2004

LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19. 10. 2004

Ausländische Gastarbeiter beantragen Familienheimfahrten mit der Begründung, dass sich ihr Familienwohnsitz im Ausland befinde, an dem neben der Gattin noch Kinder, die bereits volljährig sind und über kein eigenes Einkommen verfügen, oder volljährige Kinder, die noch in Berufausbildung (Hochschulstudium) stehen, wohnen.

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