LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19. 10. 2004
Ausländische Gastarbeiter beantragen Familienheimfahrten mit der Begründung, dass sich ihr Familienwohnsitz im Ausland befinde, an dem neben der Gattin noch Kinder, die bereits volljährig sind und über kein eigenes Einkommen verfügen, oder volljährige Kinder, die noch in Berufausbildung (Hochschulstudium) stehen, wohnen.