Verordnung des BMWA für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von insgesamt 957 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt, das auf die Bundesländer Kärnten, Salzburg, Tirol und Wien aufgeteilt wird. Die im Rahmen dieser Kontingente erteilten Beschäftigungsbewilligungen nach dem AuslBG dürfen 25 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. 5. 2005 enden. BGBl II 2004/398, ausgegeben am 20.10.2004.