LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19. 10. 2004
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer Anspruch auf „Freizeit während der Kündigungsfrist“ (Postensuchtage). Bei Nichtgewährung trotz Verlangens sind dem Arbeitnehmer die entsprechenden Stunden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten.