§ 293 Abs 3 EO - Eine Aufrechnung gegen den der Exekution entzogenen Teil der Forderung aus Arbeitseinkommen ist ua nur zur Einbringung einer im rechtlichen Zusammenhang stehenden Gegenforderung zulässig. Dabei reicht aber die bloße Rückführbarkeit beider Forderungen auf ein und dasselbe Dienstverhältnis nicht aus. Zwischen dem Entgeltanspruch des Arbeitnehmers und dem Anspruch des Arbeitgebers auf Benützungsentgelt für die Privatnutzung des Dienstfahrzeuges ist die erforderliche Konnexität zu verneinen, sodass eine Aufrechnung mit dem Existenzminimum nicht zulässig ist.