§ 14 Abs 2 lit d BAG, § 11 Abs 1 GewO - Da der Liquidationsbeschluss der Generalversammlung einer GmbH noch nicht zum Untergang der juristischen Person führt, sondern sich die Gesellschaft vielmehr erst im Abwicklungsstadium befindet, führt dies auch noch nicht zum Verlust der Gewerbeberechtigung des Lehrberechtigten und auch nicht zur automatischen Beendigung eines Lehrverhältnisses zur GmbH.