Verordnung der Slbg Landesregierung über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten. Diese Verordnung tritt mit 1. 10. 2004 in Kraft und gilt ua im Bereich der Slbg Landarbeitsordnung für das Führen von Kranen und von Staplern, das Arbeiten im Rahmen des Einsatzes von Gasrettungsdiensten und die selbstständige Durchführung von Sprengarbeiten. LGBl für Salzburg 2004/68, 17. Stück, ausgegeben am 10.09.2004.