Verordnung des BMF betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs 1 EStG sowie der Meldungen gemäß § 3 Abs 2 und § 109a EStG. Als eine der Übermittlungsstellen wird nunmehr auch das Datensammelsystem ELDA für Zeiträume ab 1. 1. 2003 in § 2 Abs 1 Z 2 der neuen Verordnung angeführt. Die neue Verordnung tritt mit 2. 9. 2004 in Kraft und die Verordnung BGBl II 1997/9, ARD 4807/22/97, tritt mit diesem Zeitpunkt außer Kraft. BGBl II 2004/345, ausgegeben am 01.09.2004.