Redaktionelle Anmerkung zu OGH 07.07.2004, 9 ObA 46/04m, ARD 5525/6/2004
Rechtssatz OGH
Macht der einzige (männliche) Stellenbewerber von 40 Bewerberinnen für 10 Arbeitsplätze geltend, er sei iSd § 2a GlBG idF vor BGBl I 2004/66 diskriminiert worden, so obliegt dem beklagten Arbeitgeber der Beweis, bei der Stellenbesetzung (nur) nach sachlichen Gesichtspunkten vorgegangen zu sein und den Kläger nicht diskriminiert zu haben.