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SEG-Zulage für leitenden Angestellten einer Recyclingfirma - Nachweis

Lohnsteuer und AbgabenARD 5524/12/2004 Heft 5524 v. 27.8.2004

§ 68 Abs 1 und Abs 5 EStG - Es trifft zwar zu, dass die Abgabenbehörde nicht gehalten ist, von sich aus Ermittlungen anzustellen, wenn es der Abgabepflichtige versäumt hat, die erforderlichen überprüfbaren Nachweise bezüglich einer (hier: einem leitenden Angestellten einer Altmetallrecyclingfirma) gewährten Schmutz- Erschwernis- und Gefahrenzulage zu erbringen; wird jedoch ein beantragter Lokalaugenschein ohne Begründung nicht durchgeführt, wird der Bescheid mit Rechtswidrigkeit belastet.

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