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Prämie für 2003 bei Körperschaften mit K 1-Erklärung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5523/17/2004 Heft 5523 v. 24.8.2004

§ 108c, § 108d, § 108e, § 108f EStG - Nach den EStR 2000 (vgl zB Rz 8211 EStR) ist für 2003 die Forschungs-, Bildungs-, Lehrlingsausbildungs-, Ersatzbeschaffungs- und Investitionszuwachsprämie bis zum Ergehen des Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheides geltend zu machen.

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