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Erfolgsprämie in stark schwankender Höhe - betriebliche Übung

ArbeitsrechtARD 5522/5/2004 Heft 5522 v. 20.8.2004

§ 863, § 869, § 1154 ABGB - Eine vom Arbeitgeber durch regelmäßige, vorbehaltlose Gewährung bestimmter Leistungen an die Arbeitnehmer begründete betriebliche Übung führt - soweit sie seinen Willen, sich diesbezüglich auch für die Zukunft zu verpflichten, unzweideutig zum Ausdruck bringt - durch die (gleichfalls schlüssige) Zustimmung des Arbeitnehmers zur schlüssigen Ergänzung des Einzelvertrages. Für den Umfang der Vertragsergänzung sind die faktische Leistungserbringung und deren Begleitumstände als Substrat des konkludenten Arbeitgeberoffertverhaltens maßgebend.

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