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Wiederholte unberechtigte Beschäftigung von mehr als 3 Ausländern - Strafsatz

AusländerbeschäftigungARD 5521/18/2004 Heft 5521 v. 17.8.2004

§ 28 Abs 1 Z 1 AuslBG - Der im Fall der erstmaligen und weiteren Wiederholung vorgesehene vierte (und hinsichtlich der Strafhöhe strengste) Strafsatz des § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG bei unberechtigter Beschäftigung von mehr als drei Ausländern setzt nach dem systematischen Aufbau des Gesetzestextes wenigstens die Bestrafung wegen einer Vortat nach dem dritten Strafsatz des § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG voraus, bezieht sich das strafsatzbestimmende Kriterium der Wiederholung doch auf eine unberechtigte Beschäftigung von mehr als drei Ausländern. VwGH 24.03.2004, 2001/09/0025. (Bescheid aufgehoben)

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