vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Datenschutz - Standard- und Muster-Verordnung 2004

Neue VorschriftenARD 5518/1/2004 Heft 5518 v. 6.8.2004

Verordnung des Bundeskanzlers über Standard- und Musteranwendungen nach dem Datenschutzgesetz 2000 (Standard- und Muster-Verordnung 2004 - StMV 2004). Gemäß § 17 DSG 2000 ist grundsätzlich vor Aufnahme einer Datenanwendung eine Meldung an die Datenschutzkommission zum Zweck der Registrierung im Datenverarbeitungsregister zu erstatten; nicht meldepflichtig sind allerdings ua Datenanwendungen, die einer Standardanwendung entsprechen (§ 17 Abs 2 Z 6 DSG 2000).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte