Verordnung des BMWA über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor explosionsfähigen Atmosphären und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung und die Arbeitsmittel-Verordnung geändert werden (Verordnung explosionsfähige Atmosphären - VEXAT). Die VEXAT tritt mit 1. 8. 2004 in Kraft; Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen, die bei In-Kraft-Treten der Verordnung bereits bestehen, müssen allerdings einigen Bestimmungen erst ab 1. 7. 2006 entsprechen. BGBl II 2004/309, ausgegeben am 26.07.2004.