§ 37, § 97 EStG idF vor BGBl I 2003/71 -Die Bestimmungen des EG-Vertrages über den freien Kapitalverkehr stehen einer Regelung entgegen, die nur den Beziehernösterreichischer Kapitalerträgeerlaubt, zwischen einerEndbesteuerungmit einem Steuersatz von 25 % und der normalen Einkommensteuer unter Anwendung einesHälftesteuersatzeszu wählen, während sie vorsieht, dass Kapitalerträge aus einemanderen Mitgliedstaatzwingend der normalen Einkommensteuerohne Ermäßigungdes Steuersatzes unterliegen. Die Weigerung, den Beziehern von Kapitalerträgen aus einem anderen Mitgliedstaat dieselben Steuervorteile wie den Beziehern österreichischer Kapitalerträge zu gewähren, lässt sichnichtdamitrechtfertigen, dass die Einkünfte der in einemanderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaftendort einemniedrigen Besteuerungsniveauunterliegen.