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Besondere Wegzeitvergütung bei Dienstverrichtung an zwei Arbeitsplätzen

ArbeitsrechtARD 5512/8/2004 Heft 5512 v. 16.7.2004

§ 1154 ABGB, § 2 Abs 3 KV-Reinigungspersonal bei Versicherungsunternehmen - Die in § 2 Abs 3 Kollektivvertrag für das Reinigungspersonal der Versicherungsunternehmen Österreichs geregelte besondere Wegzeitvergütung bei mehrmaligem Aufsuchen eines zumindest 2 km vom Wohnsitz entfernt liegenden Arbeitsplatzes steht einem Arbeitnehmer auch dann zu, wenn er seinen Dienst an zwei verschiedenen Arbeitsplätzen zu verrichten hat und nur einer dieser beiden Dienstorte mehr als 2 km von seinem ständigen Wohnsitz entfernt ist. Ob der weit entfernt liegende Arbeitsplatz vor oder nach der Unterbrechung der Arbeit aufzusuchen ist, ist für den Vergütungsanspruch unbeachtlich.

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