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Wertpapierhandel durch Steuerberater als bloße Vermögensverwaltung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5512/16/2004 Heft 5512 v. 16.7.2004

§ 23 EStG - Bei der Tätigkeit als Steuerberater handelt es sich um keinen auf den Umsatz von Wertpapieren bezogenen Beruf. Der Handel mit Wertpapieren durch eine GesBR (an der ein Steuerberater zu 95 % beteiligt ist), die keine Ein- und Verkäufe für Dritte vornimmt, ist daher als bloße Vermögensverwaltung zu beurteilen. VwGH 24.03.2004, 2003/14/0096. (Beschwerde abgewiesen)

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