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Kein Vorsteuerabzug bei Rechnung ohne Angabe des Leistungszeitraumes

Lohnsteuer und AbgabenARD 5510/22/2004 Heft 5510 v. 9.7.2004

§ 11 Abs 1 Z 4 und Abs 2, § 12 Abs 1 Z 1 UStG - Ist in den Rechnungen einer Bau-GmbH der Zeitraum der Leistungserbringung nicht enthalten und weist die Rechnung auch nicht auf andere Belege hin, aus denen dieser Zeitraum abgeleitet werden könnte, besteht auch dann kein Anspruch auf Vorsteuerabzug, wenn nachträglich eine Bestätigung des ehemaligen Geschäftsführers der (zwischenzeitig im Firmenbuch gelöschten) Bau-GmbH bezüglich der jeweiligen Leistungszeiträume vorgelegt wird (vgl VwGH 26.06.2001, 2001/14/0023, ARD 5337/21/2002). Wie der VwGH auch im Erkenntnis VwGH 25.04.2001, 98/13/0081, ARD 5246/43/2001, zum Ausdruck gebracht hat, begnügt sich das Gesetz, dem Zweck dieser Bestimmung entsprechend, nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervorgeht, dass ein Unternehmer die konkret in Rechnung gestellten Lieferungen oder Leistungen zu einem konkret bestimmten Zeitpunkt erbracht hat. VwGH 26.02.2004, 2004/15/0004. (Beschwerde abgewiesen)

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