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Beibehaltung der Überzahlung bei KV-Erhöhungen und Vorrückungen

Basis-WissenARD 5506/9/2004 Heft 5506 v. 25.6.2004

Es ist üblich, dass die KV-Parteien bei den alljährlich stattfindenden Lohn- und Gehaltsrunden nicht nur den Mindestlohn festsetzen, sondern auch die darüber hinausgehenden Ist-Löhne bzw Ist-Gehälter erhöhen. Hauptzweck einer Ist-Lohn-Erhöhung ist, die Kaufkraft des Lohnes zu sichern, weil der Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Ausgleich der Inflationsrate hat; er müsste eine Lohnerhöhung zu deren Abdeckung jeweils einzeln aushandeln. Gelingt ihm dies nicht, wird sein überkollektivvertraglicher Lohn bis zum jeweiligen Mindestlohn aufgesogen.

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