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Unzulässige Bezahlung des Gläserwäschers durch Lohn des Kellners

ArbeitsrechtARD 5506/7/2004 Heft 5506 v. 25.6.2004

§ 1041, § 1152 ABGB - Es ist Sache des Arbeitgebers, ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen und dieses zu bezahlen. Eine Vorgangsweise, die darauf hinausläuft, dass der Arbeitnehmer die Hilfskräfte des Arbeitgebers selbst bezahlt, ist gesetzwidrig. Dies widerspricht klar dem Wesen des Arbeitsvertrages.

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