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Richtlinien zur Integritätsabgeltung

SozialversicherungARD 5506/11/2004 Heft 5506 v. 25.6.2004

Die Richtlinien über die Leistung einer Integritätsabgeltung gemäß § 213a ASVG wurden - inhaltlich unverändert - wiederverlautbart. Amtl Verlautbarung Nr 43/2004 vom 18.05.2004. (www.avsv.at )

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