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„Unternehmensstrafrecht“ - Entwurf

GesetzesänderungenARD 5505/3/2004 Heft 5505 v. 22.6.2004

Zur Umsetzung des viel diskutierten „Unternehmensstrafrechts“ liegt nunmehr der Entwurf eines Bundesgesetzes „über die Verantwortlichkeit von Verbänden für mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - VbVG)“ vor, das mit 1. 1. 2005 in Kraft treten soll. Während bisher nur gegen natürliche Personen ein Strafverfahren geführt werden kann, soll dies in Zukunft auch gegen „Verbände“ möglich sein.

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