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Änderung des Landarbeitsgesetzes

GesetzesänderungenARD 5505/1/2004 Heft 5505 v. 22.6.2004

Ziel der vorliegenden Regierungsvorlage ist es, auch für den Bereich des LAG diverse Reformen nachzuvollziehen, die seit dem ARÄG 2000 im Arbeitsrecht erfolgt sind, etwa betreffend Gleichstellung von Arbeitern mit Angestellten in Bezug auf Krankenentgelt (§ 21 LAG), Urlaubsersatzleistung (§ 75 LAG), Entfall der Postensuchtage bei Selbstkündigung (§ 32 LAG) sowie Familienhospizkarenz (§§ 39t ff LAG).

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