Erhöhung der Sozialhilferichtsätze für Salzburg ab 1. 1. 2004 . Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinunterstützte € 398,-, für Hauptunterstützte € 358,50, für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 229,50 und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 107,-. Verordnung der Slbg Landesregierung; LGBl für Salzburg 2004/29, 6. Stück, ausgegeben am 31.03.2004.